Schutz personenbezogener Daten

BGH: YouTube muss Raubkopierer nicht verpetzen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: YouTube ist nicht verpflichtet, Mail- sowie IP-Adressen von Nutzern preiszugeben – selbst wenn diese Nutzer Raubkopien von Filmen hochgeladen haben.

So endet ein langer und dramatischer Gerichtsprozess. Aber worum geht es hier eigentlich?

In den Jahren 2013 und 2014 haben drei YouTube-Nutzer Raubkopien der Filme Scary Movie 5 und Parker auf die Plattform hochgeladen.

Der Rechteinhaber, die Firma Constantin Film, hat zunächst YouTube kontaktiert und personenbezogene Daten der drei User angefordert, darunter Mail- und IP-Adressen sowie Telefonnummer. YouTube hat die Daten allerdings nicht preisgegeben.Youtube hat die Daten nicht preisgegeben

Constantin Film zog vor Gericht. Nach einem langen Prozess landete der Fall sogar vor dem Bundesgerichtshof.

Dieser hat sich wiederum an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt, weil es unklar war, ob mit dem juristischen Begriff Adresse nur die Postanschrift oder auch IP- und Mailadressen gemeint sind.

Im Juli 2020 kam der EuGH zu dem Urteil, dass der Begriff Adresse sich nur auf die Postanschrift bezieht. Somit ist YouTube nur verpflichtet, die Namen und Anschriften der drei User preiszugeben – aber nicht andere Daten wie IP-Adressen, Telefonnummern oder Mailadressen.EuGH Urteil

Der BGH stimmte dieser Auslegung zu. Und weil die Raubkopierer keine echten Namen und Anschriften bei der Registrierung angegeben haben, darf Constantin Film gar nichts über die User erfahren.

Dieses Urteil macht es zunehmend schwer, YouTube-Nutzer zu identifizieren und für Urheberrechtsverletzungen zu bestrafen. Solange Sie Ihren echten Namen und Ihre Anschrift nicht angeben, können Sie nicht ausfindig gemacht werden.Nutzeridentifikation wird schwerer

Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass das Hochladen von Raubkopien legal geworden ist. Aber es ist gut zu wissen, dass der Schutz personenbezogener Daten in Deutschland doch ernst genommen wird.

Eine Antwort hinterlassen

0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments