Artikel 13 wurde vom EU-Parlament akzeptiert: Was nun?
Am 26ten des Monats März 2019, hat das EU-Parlament Artikel 13, jetzt Artikel 17 genannt, verabschiedet. Die erste Abstimmung verbot einzelne Änderungen der Urheberrechtsrichtlinie mit einer Mehrheit von 5 Stimmen. 317 Personen stimmten dagegen, während 312 dafür stimmten. Die zweite Abstimmung machte die Annahme der Urheberrechtsrichtlinie ohne Änderungen offiziell: 348 Personen stimmten dafür, während nur 274 dagegen stimmten.
Was ist Artikel 13
Artikel 13 (jetzt Artikel 17) ist Teil der Richtlinie der Europäischen Union über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Diese Richtlinie soll verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne ordnungsgemäße Lizenzierung online gestellt werden. Artikel 13 besagt, dass Online-Plattformen alle urheberrechtlich geschützten Inhalte entfernen müssen. Die Plattformen müssen dies über einen Upload-Filter regeln.
Was wird sich ändern?
Viele Leute fürchten diesen Upload-Filter. Wie die deutsche Europaabgeordnete Julia Reda in ihrer Rede sagte, in der sie ihre Kollegen aufforderte, für Änderungen der Urheberrechtsrichtlinie zu stimmen: “Noch nie gab es so breiten Protest gegen eine EU-Richtlinie [und] noch nie wurden Proteste von diesem Parlament so gründlich ignoriert”. Das Problem mit Upload-Filtern ist, dass sie nicht in der Lage sind, zwischen Urheberrechtsverletzung und Fair Use zu unterscheiden. Dies bedroht die Freiheit des Internets sowie kleine Plattformen, die sich teure Upload-Filter nicht leisten können.
Können wir trotzdem noch Artikel 13 eliminieren?
Nachdem das EU-Parlament das Gesetz verabschiedet hat, wird es an den Rat weitergeleitet, der es formell verabschieden muss. Dies wird höchstwahrscheinlich am 9ten April passieren. “Allerdings”, so Reda, “könnte Deutschland, dessen Justizministerin sich gegen Upload-Filter ausgesprochen hat, seine Unterstützung noch zurückziehen, was eine Mehrheit unwahrscheinlich machen würde und somit auch nach den EU-Wahlen im Mai zu weiteren Verhandlungen führen würde”. Fosspatents.com hat einen Schritt-für-Schritt Plan veröffentlicht, wie man Artikel 13 durch Druck auf die Bundesregierung eliminieren kann, um eine formelle Annahme durch den EU-Rat zu verhindern.
Was ist, wenn es fehlschlägt?
Wenn wir nicht verhindern, dass der EU-Rat die Urheberrechtsrichtlinie übernimmt, müssen wir uns mit den Upload-Filtern befassen. Das bedeutet, dass Sie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte hochladen können, auch wenn es sich um eine faire Nutzung handelt. Um trotzdem hochladen zu können, was Sie wollen, können Sie ein VPN verwenden, um Geoblocking zu umgehen. Wenn Sie einen Server außerhalb der EU verwenden, müssen Sie sich nicht um Upload-Filter kümmern. Problem gelöst!
Ein schönes Beispiel dafür, wohin blinde Regulierungswut führen kann. Anstatt sich mit dem Thema fachlich auseinanderzusetzen, wird nun wieder im Eilverfahren ganz viel Quatsch verabschiedet. Schade, dass die gewählten Vertreter auf all die Menschen, die wochenlang protestiert haben, einfach nicht hören wollten.